Wir erklären den Begriff WINZERGLÜHWEIN

Wir erklären den Begriff WINZERGLÜHWEIN

Damit sich ein Glühwein Winzerglühwein nennen darf, sind ein paar wesentliche Voraussetzungen zu beachten:
  • Winzerglühwein muss im eigenen Betrieb, also dem Weingut oder der Winzergenossenschaft hergestellt werden
  • Es dürfen nur Weine aus den eigenen Weinbergen verarbeitet werden
  • Im Gegensatz zu einem „normalen“ Glühwein, darf ein Winzerglühwein tatsächlich nur aus Wein, Gewürzen und Aromen bestehen. Säfte sind in einem Winzerglühwein nicht erlaubt
  • Im Winzerglühwein muss ausschließlich natürliches Süßungsmittel verwendet werden

Wir, die BECKSTEINER WINZER, verwenden ausgewählte Rebsorten aus tauberfränkischem Terroir, um einen einzigartigen und qualitativ hochwertigen Glühwein in rot und weiß herzustellen. Dies verleiht unserem Winzerglühwein eine besondere Note und einen individuellen Geschmack, der sich von anderen Glühweinen klar unterscheidet.

Die sorgfältige Auswahl der Weine und die handwerkliche Herstellung durch unser Kellerteam tragen dazu bei, dass unser Winzerglühwein als hochwertiges und geschmacklich ansprechendes Heißgetränk angesehen wird. Es ist ein Genuss, die Handwerkskunst und Qualität zu genießen und sich in der kalten Jahreszeit mit einem besonderen und wärmenden Getränk zu verwöhnen.

Den Link zu den Winzerglühweinen der BECKSTEINER WINZER finden Sie hier.


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